Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ALLGEMEINES

Wir verpflichten uns, Ihr Tier im vollen Umfang zu pflegen und zu versorgen sowie bei Verletzungen oder Krankheit den Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten werden vom Besitzer selbst getragen.

Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Auftraggeber uns über alles Notwendige informiert und entsprechend instruiert. (z.B. spezielles Futter, Gefahren, Allergien, Krankheiten, Verhaltensstörungen etc.)

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IMPFUNGEN

Ihr Hund muss jährlich gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft werden. Die Impfungen müssen mindestens 8 Tage vor dem Aufenthalt im Hundehort verabreicht werden. Das Impfzeugnis ist den Betreuern auf Verlangen vorzuweisen.
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PREISE

Es gelten die bekannten Tarife, einzusehen unter www.villa-bunterhund.ch/preise

Preisaufschläge erfahren:

Läufige Hündinnen CHF 30.00

Welpen oder keine vorhandene Stubenreinheit CHF 15.00

Sonn- und allgemeine Feiertage CHF 16.00

Übergabe in Abgabezimmer: CHF 16.00 pro Übergabe

Bei Ferienaufenthalten mit Übernachtung ist Vorkasse zu leisten, der Tag der An- und Abreise wird vollumfänglich verrechnet.

An Sonn- und allgemeinen Feiertagen werden keine persönlichen Annahmen und Abgaben gemacht, Übergaben in den Abgabezimmern sind nach Voranmeldung möglich.

Der Auftraggeber verpflichtet sich uns unverzüglich zu informieren, wenn er nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt. In Notfällen resp. nicht auftragsgemässer Beendigung des Vertrages verbleibt das Tier gegen nachträgliche Verrechnung der bekannten Tarife automatisch in unserer Betreuung.
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ABSAGEN & ANNULATION

Vereinbarte Tagesbetreuungen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Aufenthalt abzusagen. Absagen für Montage bitten wir bis spätestens am Freitag Abend (18.30 Uhr) vorher zu melden, da wir am Wochenende nur schwer erreichbar sind. Bei verspäteten oder zu kurzfristigen Absagen - auch aus gesundheitlichen Gründen - wird der volle Tagespreis inkl. der gebuchten Zusatzleistungen verrechnet. 

Vereinbarte Ferien sind bis spätestens vier Wochen im Voraus per Telefon oder Email abzusagen. Bei verspäteten Absagen, unvollständigen oder nicht angetretenen Aufenthalten wird der gesamte Preis verrechnet.
Ferien, welche nach der Stornierungsfrist von vier Wochen gebucht werden, gelten als nicht stornierbar und werden vollumfänglich verrechnet.

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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Preis für alle Arrangements sind 10 Tage nach Rechnungsstellung (monatlich) zu bezahlen. Die Mahngebühr beträgt CHF 10.00.

Bei Ferienaufenthalten ist Vorkasse zu leisten.

Alle Rechnungen sind zahlbar per Einzahlungsschein, Kartenzahlung oder in Bar vor Ort.

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HAFTUNG IM SCHADENFALL

Wir haften dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch uns bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Sofern wir vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurden, lehnen wir allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers oder Dritten vollumfänglich ab.

Bei Hundehaltern muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, welche auch die volle Leistung bei Fremdhütung garantiert.

Der Tiereigentümer verpflichtet sich, alle im Vertrag/Anmeldung angegebenen Daten wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Ebenso verpflichtet er sich, über sämtliche Unarten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut, hohe Aggressivität oder Krankheiten zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der Eigentümer für durch sein Tier verursachte Schäden.

Wir behalten uns das Recht vor, aggressive oder sehr ängstliche Hunde abzulehnen oder mit einem zusätzlichen Kostenaufwand separiert zu betreuen.

Beim Tod eines Hundes und Verschulden des Hortes übernimmt der Hort für einen Rassehund mit Papieren höchstens CHF 1'000.00, bei allen anderen Hunden höchstens CHF 300.00, abgestuft nach Alter des verstorbenen Hundes.

Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es einmal passieren, dass ein Tier entweicht. Sollte das Tier trotz intensiven Bemühen nicht wieder gefunden werden, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadenersatzanspruch.

Bei nachweislichem Tiermisshandlungs-Verdacht behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Massnahmen und Abklärungen einzuleiten und dem Tierbesitzer bei bestätigtem Verdacht das Tier nicht mehr auszuhändigen.

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ZAHLUNGSERFAHRUNGEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass Zahlungserfahrungen, insbesondere über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen, sowie gegebenenfalls Betreibungsauskünfte und Adressdaten an CRIF AG in Zürich, zur rechtmässigen Verwendung als Wirtschaftsauskunftei übermittelt werden. CRIF wird die Daten zur Prüfung Ihrer Identität und Bonität verwenden und berechtigten Dritten bekannt geben.

Die Zahlungserfahrungen können von CRIF auf der Grundlage mathematisch-statistischer Berechnungsweisen zur automatisierten Entscheidungsfindung insbesondere für die Beurteilung der Bonität einer Person analysiert werden. Nähere Informationen finden Sie unter: www.mycrifdata.ch/#/dsg

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SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kriens LU.

Mit Unterzeichnung des Formulars 'Angaben zum Hund' bestätigt der Hundehalter die AGB's gelesen und akzeptiert zu haben. 

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